Der Bund möchte die Verrechnungssteuer in der Schweiz abschaffen. Davon profitieren nur wenige.
Der Bund erhebt auf Zinseinkommen aus Obligationen die Verrechnungssteuer. In der Schweiz wohnhafte Personen erhalten die Verrechnungssteuer zurück, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Für Firmen und Personen aus dem Ausland ist es kompliziert, das Geld zurückzufordern. Deshalb ist es für sie weniger attraktiv, Geld in Schweizer Obligationen zu investieren. Sie setzen stattdessen auf Länder, in denen Obligationen eine geringere oder keine Verrechnungssteuer aufweisen. Das schadet der Schweizer Wirtschaft. Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen deshalb abschaffen.
Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Von der Abschaffung würden laut Komitee primär ausländische Grossinvestoren profitieren. Zudem würde die Reform zu mehr Steuerkriminalität und hohen Steuerausfällen führen.
Das Schweizer Stimmvolk stimmt am 25. September über die Vorlage ab.
(Désirée Klarer)