Den letzten Willen aufsetzen ist eine Aufgabe, die gerne auf später verschoben wird. Doch manchmal gibt es einfach kein Später.
Das Leben endet immer tödlich. Obwohl jeder Mensch diese unausweichliche Tatsache kennt, scheuen sich die meisten davor, frühzeitig für den Fall der Fälle Vorkehrungen zu treffen. Dabei ist es für Hinterbliebene eine grosse Erleichterung, wenn der oder die Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. So manche Entscheidung wird leichter getroffen und so mancher Streit vermieden.
Im Internet gibt es zahlreiche Testament-Vorlagen, die sich zum Abschreiben eignen. Zum Beispiel bei deinadieu.ch, prosenectute.ch, caritas.ch oder redcross.ch.
Was geschieht mit den Online-Accounts und App-Abos, wenn jemand gestorben ist? Wem gehören die gekauften Musikdateien, E-Books und andere Daten? – Wer die Verwaltung seines digitalen Nachlasses nicht regelt, verursacht seinen Hinterbliebenen viel Aufwand und Ärger. Zumal jede Plattform ihre eigenen Regeln dazu hat und noch viele Rechtsfragen rund um den digitalen Nachlass ungeklärt sind.
Es ist daher sinnvoll, dem Testament eine Liste der Online-Konten und -Zugänge beizulegen und eine Person zu bestimmen, welche sich um den digitalen Nachlass kümmert. Es gibt auch die Möglichkeit, diese Informationen auf www.tooyoo.ch in einem Inventar zu hinterlegen. Die darin enthaltenen Informationen werden für eine zuvor festgelegte Vertrauensperson erst nach Vorlegen einer gültigen Sterbeurkunde freigegeben.
(Riccarda Frei)