Mediadaten Données Media Olympiade der Köche

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotellerie Gastronomie Verlags

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Hotel & Gastro Union (nachfolgend «HGU»), handelnd durch ihre Unterabteilung  Hotellerie Gastronomie Verlag (nachfolgend «HGV») und den Vertragspartnern, insbesondere Werbetreibenden, welche das Portfolio gemäss Mediadaten des HGV nutzen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der HGU.

2. Auftragserteilung
2.1. Die Aufgabe, Änderung oder vorübergehende Aussetzung (Sistierung) von Inseraten und digitalen Werbeflächen hat in schriftlicher Form zu erfolgen. 2.2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der HGU zustande. Änderungen oder Stornierungen nach Auftragsbestätigung bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der HGU.

3. Verantwortung und Haftung des Werbetreibenden
3.1. Der Werbetreibende ist für den Inhalt der Anzeige verantwortlich und stellt den HGV von sämtlichen Ansprüche Dritter frei, die aus der Veröffentlichung der Anzeige entstehen. Dies gilt insbesondere für allfällige Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsverletzungen.
3.2. Der HGV behält sich das Recht vor, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, laufende Anzeigen auszusetzen oder Änderungen zu verlangen.
3.3. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Das Zeitungssignet und dessen Schriftform dürfen nicht verwendet werden. Die HGU ist berechtigt, Anzeigen mit der Kennzeichnung «Anzeige» zu versehen, um eine Verwechslung mit redaktionellen Inhalten auszuschliessen.

4. Berechnung der Inserate
Die Berechnung der Anzeigeflächen basiert auf den Formatvorgaben der jeweils gültigen Mediadaten. Weichen die gelieferten Druckdaten von diesen Vorgaben ab, ist der Werbetreibende verpflichtet, diese zu korrigieren oder die Anpassung durch die HGU gegen eine gesonderte Vergütung in Auftrag zu geben..

5. Technische Anforderungen für digitale Werbeflächen
5.1. Digitale Werbeflächen müssen den von der HGU definierten technischen Spezifikationen entsprechen, die in den aktuellen Mediadaten festgehalten sind.
5.2. Die HGU haftet nicht für fehlerhafte Darstellungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch vom Werbetreibenden bereitgestellte fehlerhafte Dateien oder externe technische Probleme entstehen.

6. Platzierung und Schaltung
Platzierungswünsche  werden berücksichtigt, sofern dies technisch und redaktionell möglich ist. Für garantierte Platzierungen wird ein Zuschlag von 10% des Bruttopreises erhoben. Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen besteht nicht.

7. Leistungsnachweise für digitale Werbeflächen
7.1. Die HGUstellt dem Werbetreibenden auf Wunsch einen Leistungsnachweis zur Verfügung, der beispielsweise Impressions oder Klickzahlen der digitalen Werbeflächen dokumentiert.
7.2. Leistungsabweichungen, die auf technische oder aussergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsabschluss. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto.
8.2. Chiffre- und Gelegenheitsinserate sowie Inserate von Neukunden und Privatpersonen sind vorab zu bezahlen.
8.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren erhoben. Rabatt- und Kommissionsvereinbarungen entfallen, wenn Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckung erfordert werden müssen.

9. Tarifänderungen
Die HGU behält sich das Recht vor, Tarife jederzeit anzupassen. Änderungen gelten nicht für bereits bestätigte Aufträge.

10. Rabattvereinbarungen
Rabattvereinbarungen basieren auf den in den Mediadaten veröffentlichten Modellen und können durch die HGU angepasst werden.

11. Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschlusswird nicht garantiert.. Der Werbetreibende anerkennt, dass auch Konkurrenzunternehmen Anzeigen schalten können. Ein Anspruch auf Exklusivität besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

12. Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.

13. Haftung des HGV
13.1. Die Haftung der HGU, handelnd durch den HGV, ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
13.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13.3 Farbabweichungen oder technische Druckmängel innerhalb der üblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz.Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst. Der HGV behält sich vor, die richtiggestellte Anzeige in einer der nächsten Nummern zu wiederholen. Im Maximum können die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

14. Datenschutz
14.1. Die HGU bearbeitet Personendaten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung der HGU zu entnehmen.
14.2 Personendaten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwednig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht..

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Für alle Streitigkeiten gilt Schweizer Recht.
15.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Luzern.

16. Höhere Gewalt
Die HGU haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der HGU. In einem solchen Fall verlängern sich Fristen angemessen, ohne dass dem Vertragspartner Schadensersatzansprüche zustehen.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ¨brigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Luzern, März 2025/HGV