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Härtefälle: Hilfe wird eingestellt

Die Härtefallhilfe ist für viele Firmen überlebensnotwendig. Zürich läutet Ende August die vierte Unterstützungsrunde ein. Andere Kantone lösen die Hilfe auf.

Die Härtefallhilfe verhinderte Betriebsschliessungen. (Keystone-SDA)

Die Corona-Pandemie hat der Wirtschaft stark zugesetzt. Um Konkurse zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu sichern, setzte der Bundesrat unter anderem auf die Härtefallhilfe, die zuletzt im Juni angepasst wurde. Dies, um zum einen ein abruptes Auslaufen der Hilfen zu vermeiden. Und zum anderen um den Übergang zur Normalität für jene Firmen, die von der Pandemie besonders stark betroffen sind, abzufedern.

Beim ersten Punkt der Anpassungen der Härtefallverordnung im Juni ging es um die Zuteilung der so genannten Bundesratsreserve. Gestützt auf das Covid-19-Gesetz konnte der Bundesrat besonders betroffenen Kantonen Zusatzbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen zahlen, ohne dass sich die Kantone an diesen Beiträgen finanziell hätten beteiligen müssen. Dafür wurde eine Milliarde Franken reserviert.

«Stark betroffen sind auch die Beherbergungsbranche und Erholungsbereiche.»


Eine erste Tranche in Höhe von 300 Millionen wurde auf die Kantone verteilt, damit diese den spezifischen Bedürfnissen der Firmen in ihrem Kanton Rechnung tragen konnten. Die Kantone durften beim Einsatz dieser Zusatzbeiträge des Bundes von einzelnen Bestimmungen der Härtefallverordnung abweichen.

So war es den Kantonen möglich, selbst Firmen zu unterstützen, die davor bereits eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe erhalten hatten. Dies jedoch nur, sofern die bisherige Finanzhilfe geringer als eine Härtefallhilfe nach bisherigem Recht ausgefallen war.

«Härtefall im Härtefall»-Regel entlastete die Unternehmen

Beim zweiten Punkt der Anpassungen ging es um die Erhöhung der Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge. Die Massnahme kam Firmen zugute, die einen Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken sowie einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufwiesen. Die Obergrenze wurde von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 1,5 Millionen Franken erhöht. Damit wurde auch für die kleineren Betriebe eine so genannte «Härtefall-im-Härtefall»-Regel geschaffen. Die zusätzliche Hilfe durch den Bund war, zumindest im Gastgewerbe, auch dringend nötig. Dies zeigt ein Blick auf die Statistik. Bis Anfang August nahmen 478 gastgewerbliche Betriebe ein Darlehen in Anspruch. Weitere 159 Betriebe machten von einer Bürgschaft Gebrauch. Garantien wurden keine in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden im Gastgewerbe rund 12 687 A-fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt. Das entspricht mehr als einem Drittel der A-fonds-perdu-Beiträge aller Branchen (Gesamtsumme: 3,5 Millionen Franken). Bei genauerer Betrachtung zeigen sich grosse kantonale Unterschiede. Im Kanton St. Gallen zum Beispiel wurden 131 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen ausbezahlt. Davon 70 Millionen an die Gastronomie. Aus dieser stammte auch der überwiegende Teil der Gesuche.

In Nidwalden wiederum wurden knapp 20 Millionen in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen ausgezahlt. In Anspruch nahmen die Hilfe 176 Betriebe, dabei handelt es sich bei rund einem Drittel um solche aus dem Gastgewerbe.

Der Kanton Bern hatte, abgesehen von den A-fonds-perdu-Beiträgen, keine weiteren Instrumente der Härtefallhilfe im Einsatz. Laut Wirtschaftsdirektion des Kantons Bern wurden bisher 316 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen ausbezahlt. Die Härtefallhilfe wurde per Ende August eingestellt. Anders im Kanton Zürich. Hier startete Ende August die vierte Verteilungsrunde.

(Désirée Klarer)


«Härtefall im Härtefall»

Berechtigt zur «Härtefall im Härtefall»-Hilfe sind kleinere Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von über 70 Prozent aufgrund behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu verzeichnen hatten.

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