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Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Schnell steuerfrei und ohne Sozialabzüge ein paar Franken verdienen, ist verlockend. Doch wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, zahlt langfristig gesehen immer drauf.

Die Verlockung, mal nebenher ein bisschen Geld steuerfrei zu verdienen, ist gross. Doch Schwarzarbeit ist kein Kavaliers­delikt. Wer erwischt wird, muss mit Bussen und happigen Rückzahlungsforderungen rechnen. (Bild ZVG)

«Ich helfe jeden Freitag und Samstag in einem Club an der Bar aus», sagt Monika. Sie ist Mitte Dreissig, Mutter von zwei kleinen Kindern und frisch geschieden. Ihr Ex-Mann bezahlt die Alimente zwar zuverlässig, aber grosse Sprünge kann sich die Alleinerziehende damit nicht erlauben. Um sich doch ab und zu einen kleinen Luxus gönnen zu können, stellt sich Monika jedes Wochenende, wenn die Kinder schon schlafen und das Babyphone bei der Nachbarin deponiert ist, hinter den Tresen.

Soziale Kontakte und Geld bar auf die Hand

«Das ist für mich super. Ich kann tagsüber bei den Kindern sein, komme gleichzeitig unter die Leute, hab Spass, bekomme Geld und das erst noch jeden Abend bar auf die Hand. Ohne Abzüge», erzählt sie ganz offen und unbefangen. Ja geradezu stolz.

Auf die Frage, warum ohne Abzüge, antwortet Monika: «Ich arbeite hier ja nicht, ich helfe nur ein bisschen aus.» Auch wenn es zwischen Monika und dem Clubbetreiber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist das «bisschen Aushelfen» in Tat und Wahrheit Schwarzarbeit.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Seit zehn Jahren ist das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit  (BGSA) in Kraft. Da es in einigen Punkten zu grossen Spielraum für Interpretationen bot, wurde das Gesetz per 1. Januar 2018 revidiert. Mit der Anpassung des Gesetzes bekamen die kantonalen Kontrollorgane bessere Waffen zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit. Zudem wurde den Arbeitgebern ein vereinfachtes Verfahren zur Abrechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei geringen Lohnsummen zur Verfügung gestellt.

Dies vereinfachte Abrechnungsverfahren ist eine der Massnahmen, die getroffen wurden, um weitere Missbräuche zu unterbinden. Und dies scheint gerade im Gastgewerbe dringend nötig zu sein. Das geht aus dem BGSA-Bericht 2017 «Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit» hervor. Darin steht: «Die höchste Anzahl direkt weitergeleiteter Verdachtsfälle verzeichnen das Gastgewerbe (1132 Hinweise) und das Baunebengewerbe (1115 Hinweise).» Decken die kantonalen Kontrolleure einen Fall von Schwarzarbeit auf, wird eine Busse fällig. Gesamthaft nahmen die Kantone 2017 so fast 1,2 Millionen Franken ein. Sie machten fast 12 000 Betriebs- und über 36 000 Personenkontrollen.

Schnitt ins eigene Fleisch

Dass Monika und der Clubbetreiber gegen das Gesetz verstossen, ist das eine. Das andere ist, dass Monika sich gleich mehrfach ins eigene Fleisch schneidet. Sollte bei einer Kontrolle durch die AHV-Ausgleichskassen (Hotela und Gastrosocial) oder die kantonale Behörde Schwarzarbeit aufgedeckt werden, muss der Arbeitgeber die AHV-Beiträge für die letzten fünf Jahre zuzüglich Zins nachzahlen. Der Clubbetreiber seinerseits kann die Arbeitnehmerbeiträge, die er Monika jeden Monat vom Lohn hätte abziehen müssen, nachträglich eben falls von ihr einfordern.

Ursula Heggli, Juristin bei Hotela, listet weitere Nachteile auf, die Monika in Kauf nimmt, wenn sie schwarzarbeitet:

  • Es werden für sie keine Beiträge an die obligatorische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule) bezahlt. Aufgrund von Beitragslücken wird Monika sich mit einer kleineren AHV-Rente begnügen müssen. Das gleiche gilt auch für eine allfällige IV-Rente.
  • Es werden keine Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) einbezahlt. Im Bedarfsfall wird keine oder nur eine geringe Rente ausbezahlt.
  • Monika ist nicht gegen Unfall versichert. Sollte sie verunfallen, ist die rechtliche Situation schwierig, da Taggeld- und Rentenleistungen nur von der Unfallversicherung bezahlt werden, nicht aber von der Krankenkasse.
  • Bei Krankheit oder Jobverlust besteht weder ein Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auf  Arbeitslosenentschädigung.

Auf all diese Nachteile angesprochen, erwidert Monika kleinlaut: «Ich mag mich nicht mit so etwas belasten. Ich bin halt ein fröhlicher Mensch.»

(Riccarda Frei)