Kameras und Notfallknöpfe geben eine gewisse Sicherheit. Sie sind aber nicht die einzigen Massnahmen, die den Spätdienst sicherer machen.
«Luzern: Messerangriff in Fast- Food-Restaurant», «Gstaad: Räuber räumt Hotel-Vitrinen leer», «Steckborn: Raubüberfall auf Restaurant». Das sind ein paar der beunruhigenden Schlagzeilen, die 2023 in Zeitungen stehen. Meist finden die Delikte nachts oder in den frühen Morgenstunden statt.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Angestellten zu treffen. Um diesen Schutz auch in der Spätschicht zu gewährleisten, können Arbeitgeber bauliche, strukturelle oder organisatorische Massnahmen ergreifen. Zum Beispiel können sie Arbeitseinsätze so planen, dass nie jemand alleine im Einsatz ist.
Etliche Straftaten könnten vermieden oder unterbrochen werden, wenn Menschen – Arbeitskollegen, Gäste und Passanten – aufmerksamer wären und mehr Zivilcourage zeigten. Eine klare Ansage wie: «Stopp! Das geht zu weit!» oder ein «So nicht!» kann reichen, um eine bedrohliche Situation zu entschärfen. Wer sich bei Problemen abwendet, weder Stellung bezieht noch hilft, entgeht zwar einer allfälligen momentanen Gefahr für sich selbst. Er unterstützt mit seinem passiven Verhalten jedoch die Täter.
Die Schweizerische Kriminalprävention SKP erklärt in der Broschüre «Zivilcourage – Bitte misch dich ein!», wie sich Zivilpersonen in einem Ernstfall verhalten sollen. Diese Broschüre kann unter skppsc.ch kostenlos heruntergeladen werden. Hier daraus die sechs wichtigsten Verhaltenstipps für den Ernstfall:
1. Gefahrlos handeln: Bringen Sie sich nicht in unmittelbare körperliche Gefahr. Es nützt niemandem, wenn es neben dem eigentlichen Opfer noch ein zweites Opfer gibt. Achten Sie deshalb darauf, immer mindestens eine Arm- und Beinlänge Abstand zu einem Aggressor zu halten, so dass Sie ausserhalb der Reichweite von Schlägen und Tritten bleiben.
2. Mithilfe fordern: Sprechen Sie umstehende oder vorbeigehende Personen direkt an und fordern Sie diese auf zu helfen. Zum Beispiel: «Sie mit dem blauen Shirt, helfen Sie mir, die Streithähne zu trennen. Und Sie mit der roten Brille, rufen Sie die Polizei.»
3. Genau hinsehen: Worum geht es? Wer hat was gesagt? Wer hat was getan? Damit Täter zur Rechenschaft gezogen werden können, muss man sie bei der Polizei eindeutig identifizieren. Auch muss die Polizei den Tathergang rekonstruieren können. Genaue Zeugenaussagen sind dabei von grosser Bedeutung.
4. Hilfe holen: Droht eine Situation zu eskalieren oder ist eine Straftat bereits im Gange, sofort die Polizei unter Tel. 117 anrufen; nach dem Motto: lieber einmal zu früh als zu spät alarmieren.
5. Opfer versorgen: Selbst wenn man eine Gewalttat aus Eigenschutz nicht verhindern kann, bleibt man in der Nähe und beobachtet die Situation. Dies nicht aus Neugier, sondern um sich Täter und Tathergang einzuprägen. Sobald es gefahrlos möglich ist, eilt man dem Opfer zu Hilfe.
6. Zeugenaussage machen: Sobald die Polizei am Tatort ist, stellt man sich ihr als Zeuge zur Verfügung.
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Die Serie «Arbeitssicherheit» erscheint in loser Folge. An dieser Stelle wird über Präventions- und Schutzmassnahmen berichtet.