Straftat begangen durch einen Klick

Alles, was das Herz begehrt, ist im Internet nur einen Klick entfernt. Doch Vorsicht: Nicht alles, was online frei angeboten wird, darf man in der Schweiz auch besitzen.

Laserpointer, Messer, Soft-Air-Pistole – all das kann im Internet einfach und offen bestellt werden. Doch mit dem Klick, mit dem man den Kauf bestätigt, kann man sich strafbar machen. Viele der online angepriesenen und harmlos wirkenden Gegenstände sind in der Schweiz nämlich verboten.

Findet der Zoll verbotene Artikel im Päckli, gibt es Ärger. (Keystone-SDA)

Fällt dem Zoll bei seinen Kon­trollen ein ausländisches Päckli auf, kann es sein, dass man statt des erwarteten Päckchens Post von der Staatsanwaltschaft erhält. Selbst bisher unbescholtene Bürger werden verzeigt und müssen mit einem Eintrag im Strafregister rechnen. Dieser Eintrag kann im Alltag negative Folgen haben. Zum Beispiel bei der Job- oder Wohnungssuche oder wenn man ein Visum beantragen möchte.

Gefährliche Billigware

Zwar ist es nicht verboten, auf Billigplattformen Waren zu bestellen, aber es ist Vorsicht geboten. Vor allem, wenn es sich um Elek­trogeräte und -zubehör wie Ak-kus und Ladekabel handelt. «Die Schnäppchen aus Asien können zu lebensgefährlichen Situationen führen», warnt Polizist Roduner im Info-Reel auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei Aargau. Die Rede ist von Bränden und Explosionen, die durch solche Elek­troprodukte verursacht werden. Die Polizei hat festgestellt, dass gerade Elektroartikel von asiatischen Billigplattformen oft keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung haben. Das bedeutet, sie entsprechen nicht unseren Qualitäts- und Sicherheitsstandards und wurden nicht von Fachleuten geprüft.

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