Der Ständerat glaubt nicht, dass weniger Auflagen und Gesetze für die Lebensmittelindustrie helfen könnten, die Nahrungsmittelverschwendung einzudämmen. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.
Rund zwei Millionen Tonnen Lebensmittel werden hierzulande pro Jahr verschwendet – ein nicht unerheblicher Teil davon von der Gastronomie. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK) forderte in einer Motion Regulierungen. Einen der Gründe für die hohe Lebensmittelverschwendung vermutet die WBK bei den hohen gesetzlichen Auflagen. Zudem sei die Weiterverwertung von Lebensmittelabfällen – beispielsweise bei der Tierfütterung – teilweise eingeschränkt.
Diese Argumentation überzeugte die kleine Kammer nicht. Sie folgte ihrer Kommission, die einstimmig beantragt hatte, die Motion abzulehnen. Damit ist diese vom Tisch.
Die Nahrungsmittelverschwendung könne weder über strengere Vorgaben für die Hersteller, die Verteiler und die Gastronomie noch über eine Deregulierung oder eine Lockerung der Gesetzgebung erreicht werden, sagte Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) im Namen der Ständeratskommission.
Zudem hätten die Produzenten, die Detailhändler und die Behörden bereits Initiativen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung ergriffen. Die Ständeratskommission entschied stattdessen, mittels eines Postulats einen Bericht zu verlangen, der die Fortschritte punkto mehr Nachhaltigkeit bei Produktion und Konsum misst, wie dies die Agenda 2030 vorsieht.
Auch der Bundesrat sah keinen regulatorischen Anpassungsbedarf, wie Bundesrat Alain Berset im Ständerat sagte. Die grossen Nahrungsmittelverluste seien zwar ein Problem. Gelöst werden müsse dies aber vorab mit einer Sensibilisierung der Bevölkerung. (sda/she)